Anlagenreferat
REFERATSLEITERIN
Bezirkshauptmann Stv.
Mag. Elisabeth HAARMANN
Hauptplatz 12, 8940 Liezen
2. Stock - ZI Nr. 209
Tel.: +43 (3612) 2801-220
Fax: +43 (3612) 2801-550
E-Mail: bhli@stmk.gv.at
Assistenz der Referatsleitung
Tamara PARLAK
2. Stock - ZI Nr. 210
Tel.: +43 (3612) 2801-221
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REFERATSLEITERIN-STELLVERTRETERIN
Mag. Dr. Verena TARMANN
1. Stock - ZI Nr. 118
Tel: +43 (3612) 2801-210
Referentin
N.N.
2. Stock - ZI Nr. 212
Tel.: +43 (3612) 2801-213
Referentin
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3 - Jagd / Sanität / MinROG / Abfallwirtschaft / Grundverkehr / Vollstreckungen / Betriebsanlagen
Mag. Yvonne SCHWAIGER-FELLINGER
2. Stock, ZI Nr. 205
Tel: +43 (3612) 2801-214
Referentin
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4 - Naturschutz / Geländefahrzeuggesetz / Berg- und Naturwacht
Ing. Wolfram ZEISER
2. Stock - ZI Nr. 204
Tel.: +43 (3612) 2801-217
Referent
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5 - Forstrecht / Veterinärrecht
Christian SCHWAIGER
2. Stock - ZI Nr. 211
Tel.: +43 (3612) 2801-223
Referent
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6 - Grundverkehr
Andreas STUPRICH
Erdgeschoß - ZI Nr. 6
Tel.: +43 (3612) 2801-323
Sachbearbeiter
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7 - Berufsrecht / Gewerbeanmeldungen
Johann HIERZ
2. Stock - ZI Nr. 206
Tel.: +43 (3612) 2801-215
Sachbearbeiter
Renate GRIEßER
2. Stock - ZI Nr. 215
Te.l: +43 (3612) 2801-216
Sachbearbeiterin
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A U F G A B E N B E R E I C H
- In diesem Referat werden Gewerbeberechtigungen für die Ausübung einer gewerbsmäßigen Tätigkeit erteilt sowie die Errichtung und der Betrieb von gewerblichen Betriebsanlagen unter Berücksichtigung von Nachbar- und Umweltschutzinteressen genehmigt. Projektsprechtage bieten die Möglichkeit der kostenlosen Beratung durch Juristen und technisches Fachpersonal (Sachverständige), um offene Fragen für die Bewilligung abzuklären und Verzögerungen zu vermeiden. Ziel ist die möglichst rasche Unterstützung wirtschaftlicher Initiativen.
- Das Wasserrechtsgesetz regelt die Nutzung der Tag- und Grundwässer und verfolgt die sparsame Verwendung sowie die Reinhaltung des Wassers. Bewilligungspflichtig sind u.a. Trinkwasserversorgungsanlagen, Wasserentnahmen aus öffentlichen Gewässern für Fischteiche, Beschneiungs- und Bewässerungsanlagen, Wasserkraftanlagen, Grundwasserwärmepumpen, Lagerung, Leitung und Umschlag von wassergefährdenden Stoffen, Abwasserbeseitigungsanlagen, Brücken und Bauten an Ufern, Schutz- und Regulierungswasserbauten. Die bestehenden und neu verliehenen Wasserrechte werden im Wasserbuch öffentlich registriert und in Evidenz gehalten.
- Weitere Zuständigkeitsbereiche ergeben sich nach dem Stmk. Naturschutzgesetz für die Bewilligung der Errichtung von Bauten und Anlagen in Landschaftsschutzgebieten. Ankündigungen (Werbeeinrichtungen, Bezeichnungen und Hinweise) außerhalb geschlossener Ortschaften bedürfen ebenfalls einer Bewilligung. Die Bezirkshauptmannschaft ist außerdem Aufsichtsbehörde für alle Einrichtungen der Berg- und Naturwacht.
- Im Sinne des Mineralrohstoffgesetzes ist die Bezirksverwaltungsbehörde unter anderem für die Genehmigung des Gewinnungs- und Abschlussbetriebsplanes von Bergbauanlagen sowie für die Überwachung von Bergbaubetrieben zuständig.
- Das Konzept des Forstgesetzes besteht in der Sicherstellung der Nutz-, Schutz-, Wohlfahrts- und Erholungswirkung des Waldes, wie zum Beispiel bei Rodungsbewilligungen, Nichtwaldfeststellungen oder Errichtung von Forststraßen.
- Die Aufgaben als Jagd- und Fischereibehörde umfassen nach des Jagdgesetz insbesondere die Feststellung von Eigenjagd- und Gemeindejagdgebieten, Anerkennung der Befugnis zur Eigenjagd, Genehmigung der Beschlüsse der Gemeinderäte über die freihändige Verpachtung von Gemeindejagden, Genehmigung von Wildgattern etc. und nach dem Stmk. Fischereigesetz insbesondere die Einhaltung der Besatzpflicht, Erteilung von Ausnahmegenehmigungen vom Verbot der Elektrobefischung, Entgegennahme von Anzeige über Fischkrankheiten. Außerdem werden Fischer- und Jagdkarten ausgestellt sowie die Fischerprüfung abgenommen.
- Nach den Grundsätzen des Abfallwirtschaftsgesetzes sind schädliche oder nachteilige Einwirkungen auf Mensch, Tier und Pflanze, deren Lebensgrundlagen und deren natürliche Umwelt zu vermeiden oder so gering wie möglich zu halten. Von der Bezirkshauptmannschaft werden dazu Genehmigungen von Behandlungsanlagen erteilt und Beseitigungs- und Behandlungsaufträge erlassen.
- Außerdem werden durch das Anlagenreferat Genehmigungsverfahren nach den Bestimmungen des Seilbahngesetzes für Schleppliftanlagen und nach dem Eisenbahngesetz für Anschlussbahnen inkl. der Bestellung deren Betriebsleiter und Betriebsleiterstellvertreter durchgeführt.