Verordnungen
- Im Bezirks-Verordnungsblatt erfolgt ab 1. Jänner 2023 die rechtsverbindliche Kundmachung von Verordnungen der steirischen Bezirkshauptmannschaften, sofern nicht besondere Kundmachungsregeln gelten, wie z.B. im Straßenverkehr. Das elektronische Bezirks-Verordnungsblatt ersetzt die frühere gedruckte Kundmachung von Verordnungen in der Grazer Zeitung - Amtsblatt für die Steiermark.
Dieser Link führt zu den Verordnungen der Bezirkshauptmannschaft Liezen im Bezirks-Verordnungsblatt ab 01.01.2023.
- Im sogenannten konsolidierten Landesrecht sind bei jeder Rechtsvorschrift allfällige Änderungen eingearbeitet. Diese Dokumente dienen nur der Information und sind rechtlich unverbindlich.
Dieser Link führt ins konsolidierte Landesrecht zu den derzeit geltenden Verordnungen der Bezirkshauptmannschaft Liezen, die längerfristig oder im ganzen Bezirk gelten.